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Vollstreckung
Nur mit der Republik Österreich und mit der Schweizerischen Eidgenossenschaft hat das Fürstentum Liechtenstein Abkommen über die Anerkennung und Vollstreckung von gerichtlichen Entscheidungen und Schiedssprüchen in Zivilsachen abgeschlossen.
Dabei ist die Vollstreckung bestimmter Exekutionstitel, welche unter genau definierten Voraussetzungen zustande gekommen sein müssen, im anderen Land möglich.
Mit anderen Ländern wurden solche Übereinkommen nicht abgeschlossen und sind derzeit aus liechtensteinischer Sicht auch nicht geplant. Liechtenstein ist auch nicht Mitglied des Lugano Abkommens.
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