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Steuern in Liechtenstein

Indirekte Steuern

zu den direkten Steuern

1. Die Mehrwertsteuer
Es handelt sich bei dieser Steuerart um eine Verbrauchssteuer auf Waren und Dienstleistungen. Die Mehrwertsteuer wurde am 1. Januar 1995 aufgrund des Staatsvertrages zwischen Liechtenstein und der Schweiz eingeführt und löste die bis dahin erhobene Warenumsatzsteuer (WuSt) ab.

Von der Mehrwertsteuerpflicht ausgenommen sind u.a.:
- Holding- und Sitzgesellschaften gemäss Art. 83 und 84 des Steuergesetzes sowie Treuhandverhältnisse gemäss Art. 897ff. PGR, ausser für ihre steuerpflichtigen Umsätze im Mehrwertsteuerinland;
- Unternehmen mit einem Jahresumsatz bis zu CHF 250'000, wenn die nach Abzug der Vorsteuer verbleibende Steuer regelmässig nicht mehr als CHF 4'000 pro Jahr beträgt.

Für die Besteuerung von Lieferungen und Leistungen finden drei verschieden Steuersätze Anwendung.
Der allgemeine Mehrwertsteuersatz auf Warenlieferungen und Dienstleistungen beträgt 7.6%. Der reduzierte Satz beträgt 2.4% und findet bei Nahrungsmitteln, Medikamenten, Zeitungen und Büchern Anwendung. Für Beherbergungsdienstleistungen gilt ein Sondersatz von 3.6%.

2. Stempelabgaben
2.1 Eidgenössische Stempelabgabe

Bei den eidgenössischen Stempelabgaben handelt es sich um Steuern auf den Rechtsverkehr mit bestimmten Urkunden. Dabei werden drei Abgaben unterschieden, nämlich die Emissionsabgabe, die Umsatzabgabe sowie die Abgabe auf Versicherungsprämien.

2.2 Gründungs- bzw. Wertstempelgebühr

3. Die Motorfahrzeugsteuer
Die Motorfahrzeugsteuer ist auf Motorfahrzeuge, die zum Verkehr auf öffentlichen Strassen benützt werden, zu entrichten. Die liechtensteinische Motorfahrzeugkontrolle erhebt diese Steuer jährlich von den Fahrzeughaltern. Personenwagen, Lieferwagen, Kleinbusse, Lastwagen, Gesellschaftswagen und ähnliche Fahrzeuge werden nach dem Gewicht besteuert, bei Motorrädern erfolgt die Steuerbemessung nach dem Hubraum.

4. Zölle
Die in Liechtenstein geltenden Zollbestimmungen basieren auf dem 1923 mit der Schweizerischen Eidgenossenschaft abgeschlossenen Zollvertrag, welcher am 1. Januar 1924 in Kraft trat.

zu den direkten Steuern




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