Steuern in Liechtenstein
Indirekte Steuern
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1. Die Mehrwertsteuer
Es handelt sich bei dieser Steuerart um eine Verbrauchssteuer auf Waren und Dienstleistungen. Die Mehrwertsteuer wurde am 1. Januar 1995 aufgrund des Staatsvertrages zwischen Liechtenstein und der Schweiz eingeführt und löste die bis dahin erhobene Warenumsatzsteuer
(WuSt) ab.
Von der Mehrwertsteuerpflicht ausgenommen sind u.a.:
- Holding- und Sitzgesellschaften gemäss Art. 83 und 84 des Steuergesetzes sowie
Treuhandverhältnisse gemäss Art. 897ff. PGR, ausser für ihre steuerpflichtigen Umsätze
im Mehrwertsteuerinland;
- Unternehmen mit einem Jahresumsatz bis zu CHF 250'000, wenn die nach Abzug der
Vorsteuer verbleibende Steuer regelmässig nicht mehr als CHF 4'000 pro Jahr beträgt.
Für die Besteuerung von Lieferungen und Leistungen finden drei verschieden Steuersätze Anwendung.
Der allgemeine Mehrwertsteuersatz auf Warenlieferungen und Dienstleistungen beträgt
7.6%. Der reduzierte Satz beträgt 2.4% und findet bei Nahrungsmitteln, Medikamenten,
Zeitungen und Büchern Anwendung. Für Beherbergungsdienstleistungen gilt ein Sondersatz
von 3.6%.
2. Stempelabgaben
2.1 Eidgenössische Stempelabgabe
Bei den eidgenössischen Stempelabgaben handelt es sich um Steuern auf den Rechtsverkehr
mit bestimmten Urkunden. Dabei werden drei Abgaben unterschieden, nämlich die Emissionsabgabe,
die Umsatzabgabe sowie die Abgabe auf Versicherungsprämien.
2.2 Gründungs- bzw. Wertstempelgebühr
3. Die Motorfahrzeugsteuer
Die Motorfahrzeugsteuer ist auf Motorfahrzeuge, die zum Verkehr auf öffentlichen Strassen
benützt werden, zu entrichten. Die liechtensteinische Motorfahrzeugkontrolle erhebt diese
Steuer jährlich von den Fahrzeughaltern. Personenwagen, Lieferwagen, Kleinbusse, Lastwagen,
Gesellschaftswagen und ähnliche Fahrzeuge werden nach dem Gewicht besteuert, bei
Motorrädern erfolgt die Steuerbemessung nach dem Hubraum.
4. Zölle
Die in Liechtenstein geltenden Zollbestimmungen basieren auf dem 1923 mit der Schweizerischen Eidgenossenschaft abgeschlossenen Zollvertrag, welcher am 1. Januar 1924 in Kraft trat.
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