Aktiengesellschaft
Wenn die etwas höheren steuerlichen Belastungen und die in bestimmten Fällen
strengeren formellen Vorschriften akzeptiert werden, eignet sie sich für alle wirtschaftlichen
Zwecke, insbesondere für aktive internationale Handelsgeschäfte, als Dachorganisation von Tochtergesellschaften usw. Für die Regelung privater Vermögensverhältnisse
und die reine Vermögensverwaltung / Vermögenssicherung sind jedoch andere Organisationsstrukturen vorzuziehen.
Grundkapital
Das Mindestkapital beträgt CHF 50’000.–; EUR 50’000.– oder USD 50’000.–.
Aktien
Inhaber- oder Namensaktien sind zulässig, wobei ein Mindestnominalwert nicht vorgeschrieben ist. Auch die Ausgabe von Stimmrechtsaktien ist möglich. Der Übertrag
von Inhaberaktien ist an keine Form gebunden. Das Gesetz sieht für die Verwaltung
keine Pflichtaktie zwingend vor.
Organe
Die Generalversammlung ist das Oberste Organ und muss mindestens einmal im
Jahr zur Abnahme der Jahresrechnung und Erledigung der anderen gesetzlichen und
statutarischen Pflichten einberufen werden. Der Verwaltungsrat leitet und führt die Geschäfte der Gesellschaft. Die Revisionsstelle hat den Jahresabschluss zu prüfen und einen Bericht an die Generalversammlung zu erstatten.
Bilanzabgabe
Die von der Revisionsstelle geprüfte Jahresrechnung ist bei der liechtensteinischen Steuerverwaltung einzureichen.
Steuern
Bei dieser Gesellschaftsform sind grundsätzlich die besondere Gesellschaftssteuer
(Kapitalsteuer) von 1‰ auf Kapital und offene Reserven, mindestens jedoch
CHF 1’000.– im Jahr, und die Couponsteuer von 4% auf Gewinnausschüttungen zu
beachten. Der erzielte Gewinn selbst unterliegt keiner Besteuerung.
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